POUCHARD TUBES ET BARRES,
36 rue Denis Papin, ZI de Mitry-Compans, 77290 Mitry-Mory,
Kapital 1.000.000,00 Euro,
849 442 132 RCS Meaux
Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden "AEB") gelten ausschließlich für den Kauf von Materialien, Gegenständen, Komponenten oder Dienstleistungen (im Folgenden "Produkte"), die POUCHARD TUBES ET BARRES, seinen Agenten oder Vertretern (im Folgenden "Käufer") von einem Lieferanten oder Dienstleister (im Folgenden "Lieferant") angeboten oder geliefert werden. Sie sind Bestandteil jeder vom Käufer beim Lieferanten aufgegebenen Bestellung.
Die Bestellung (im Folgenden "Bestellung") umfasst die AVB, den Bestellschein sowie alle der Bestellung beigefügten Dokumente wie die vom Lieferanten geforderten technischen, kommerziellen und administrativen Spezifikationen, wobei diese Dokumente den gesamten Vertrag bilden, unter Ausschluss aller anderen Dokumente, die der Käufer nicht ausdrücklich akzeptiert hat, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen, Merkblätter, die nur einen informativen und hinweisenden, nicht vertraglichen Wert haben.
Sofern keine anderslautenden, ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Vertragsbestimmungen vorliegen, die sich aus den Verhandlungen zwischen dem Käufer und dem Lieferanten (im Folgenden "Parteien") ergeben können, haben die AEB Vorrang vor etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten nicht ausdrücklich in der Bestellung akzeptiert werden, ist ihre Anwendung ausgeschlossen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von Rechts wegen als nichtig und ungeschrieben.
In Ermangelung anderslautender vertraglicher Bestimmungen setzt die bloße Tatsache, dass der Lieferant die Bestellung annimmt, voraus, dass er die AEB des Käufers gelesen und vollständig akzeptiert hat.
Die AEB sind auf der Website des Käufers unter folgender Adresse abrufbar: https://www.pouchard.fr/, wobei diese jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können. Diese Änderungen sind für den Lieferanten verbindlich, der daher regelmäßig die oben genannte Website aufrufen muss, um die geltenden AVB zu überprüfen.
Die Ausstellung einer Bestellung erfolgt nach Verhandlungen zwischen den Parteien, die auf der Grundlage der AVB des Käufers geführt werden. Alle Produktkäufe müssen Gegenstand eines Bestellformulars sein, wobei die Bestellung für den Käufer nur dann verbindlich ist, wenn sie von einem Vertreter des Käufers unterzeichnet wurde, der ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, Bestellungen auszustellen. Bestellungen, die per E-Mail, mündlich oder telefonisch aufgegeben werden, sind nur gültig, wenn sie durch eine Bestellung bestätigt werden.
Jede Bestellung muss innerhalb von höchstens 5 (fünf) Tagen ab dem Datum ihrer Absendung angenommen werden; andernfalls kann die Bestellung vom Käufer ohne Angabe von Gründen storniert werden oder gilt als vom Lieferanten vorbehaltlos angenommen.
Die Annahme einer Bestellung oder der Beginn der Ausführung einer solchen Bestellung durch den Lieferanten gilt als Annahme der Bestellung und der AEB sowie der Klauseln und Sonderbedingungen, die in der Bestellung oder dem Vertrag unter Bezugnahme auf die AEB enthalten sind, durch den Lieferanten.
Nimmt der Lieferant die Bestellung unter Vorbehalt an, so hat er den Käufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Bestellung in einem gesonderten schriftlichen Dokument davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Käufer nicht mehr an die genannte Bestellung gebunden, es sei denn, er bestätigt seine Zustimmung zu den genannten Änderungen schriftlich.
Es ist zwingend erforderlich, dass auf allen Dokumenten des Lieferanten, die sich auf die Bestellung beziehen, die folgenden Referenzen angegeben werden: Lieferantencode, Bestellnummer, Käufernummer, Lieferort und Rechnungsadresse.
Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen und endgültig, wenn der Lieferant die Annahme der Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Ausstellungsdatum der Bestellung durch eine datierte und unterzeichnete Empfangsbestätigung bestätigt.
Ein Schweigen oder eine Untätigkeit des Käufers in Bezug auf eine von der Bestellung abweichende Klausel oder Bedingung des Lieferanten hat keine rechtliche Wirkung und stellt keine Annahme durch den Käufer dar.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen an den in der Bestellung angegebenen Orten/Zeitpunkten/Fristen und zu den Öffnungszeiten der Annahmestelle zu liefern.
Sofern nicht anders angegeben, muss jede Lieferung von Produkten begleitet werden:
Die Verpackungen und die Kennzeichnung müssen gemäß dem Auftrag und den geltenden Vorschriften und Normen erfolgen. Insbesondere müssen die Waren ordnungsgemäß und ausreichend verpackt sein, in einer geeigneten Verpackung, die ihrer Art und den zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen Rechnung trägt, um sie vor Witterungseinflüssen, Korrosion, Unfällen beim Be- und Entladen, Transport- und Lagerzwängen, Vibrationen oder Stößen usw. zu schützen. Die Pakete sind durch Bezugnahme auf den entsprechenden Bestellschein des Käufers eindeutig zu kennzeichnen.
Der Lieferant haftet für Bruch, Fehlmengen und Beschädigungen, die auf eine falsche oder ungeeignete Verpackung, Kennzeichnung oder Beschriftung zurückzuführen sind.
Alle Materialien, die dies erfordern, werden auf Kosten des Lieferanten verzollt.
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, verstehen sich die Lieferbedingungen für die Produkte als "geliefert an den vereinbarten Bestimmungsort - DAP - Incoterms 2010" an den in der Bestellung angegebenen Lieferort der Produkte.
Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, erfolgt der Transport der Produkte auf Risiko und Kosten des Lieferanten.
Der Käufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der Produkte ganz oder teilweise zu verweigern und jedes Produkt auf Kosten, Risiko und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bereitzuhalten:
Das Fehlen von Vorbehalten oder Reklamationen bei der Annahme der Lieferung stellt weder eine endgültige Annahme der gelieferten Produkte noch einen Verzicht des Käufers auf spätere Ansprüche aufgrund von Nichtübereinstimmungen mit der Bestellung oder offensichtlichen oder nicht offensichtlichen Mängeln der Produkte dar.
Die Produkte müssen die in der Bestellung genannten Anforderungen sowie die geltenden Vorschriften und Normen erfüllen. Im Falle nicht konformer Produkte hat der Käufer den Lieferanten schriftlich darüber zu informieren und behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl :
Für jede nicht konforme Lieferung erstellt der Käufer eine Streitfallerklärung mit der entsprechenden Belastungsanzeige.
Die zwischen den Parteien vereinbarten Fristen, insbesondere das auf dem Bestellschein angegebene Lieferdatum, sind zwingend und ihre Einhaltung stellt für den Käufer eine wesentliche Ursache dar, ohne die er nicht kontrahiert hätte.
Im Falle einer Lieferverzögerung muss der Lieferant den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren und dabei insbesondere Folgendes angeben:
Jede Bestellung, die vor dem "frühestmöglichen" Liefertermin ausgeliefert wird, kann zur Rücksendung der Ware auf Kosten des Lieferanten führen.
Ebenso kann jede Bestellung, die nicht innerhalb der vorgesehenen "spätesten" Lieferfrist ausgeliefert wird, vom Käufer gekündigt werden, der die Ware auf Kosten des Lieferanten zurückschickt.
Im Falle der Nichteinhaltung der vertraglichen Fristen behält sich der Käufer das Recht vor, nach seiner Wahl und ohne vorherige Inverzugsetzung Folgendes zu tun:
Diese Vertragsstrafen haben keine schuldbefreiende Wirkung und können nicht als pauschale und endgültige Wiedergutmachung des vom Käufer erlittenen Schadens angesehen werden.
Jede Eigentumsvorbehaltsklausel, die die im allgemeinen Recht vorgesehenen Modalitäten der Eigentumsübertragung verzögert, ist ausgeschlossen.
Die anwendbaren Preise sind die in der Bestellung genannten Preise. Sie sind verbindlich und können nicht geändert werden. Sie verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als "geliefert an den vereinbarten Bestimmungsort - DAP - Incoterms 2010" an den in der Bestellung angegebenen Lieferort der Produkte. Diese Preise beinhalten zwingend die Kosten für die Verpackung der Produkte und alle anderen Kosten, Risiken oder Gebühren im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung sowie alle Kosten für die transportgerechte Verpackung und Handhabung.
Zusätzliche Kosten jeglicher Art müssen vom Käufer vorab schriftlich durch einen Zusatz zur Bestellung vereinbart werden, der speziell auf dem Bestellschein angegeben wird. Die Bestellungen geben keinen Anlass zu systematischen Vorauszahlungen (weder Anzahlungen noch Vorschüsse), es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Bestellung und den Sonderbedingungen festgelegt.
Falls der Lieferant anderen Unternehmen niedrigere Preise oder höhere Rabatte für vergleichbare Produkt- oder Leistungsmengen wie die vom Käufer gekauften gewährt hat, setzen sich die Parteien zusammen, um die Modalitäten der Berücksichtigung dieser Informationen zu erörtern.
Jede Änderung der Preise oder der Zahlungsbedingungen des Lieferanten muss dem Käufer mindestens einen (1) Monat vor dem Datum ihrer Anwendung auf eine Weise (einschließlich E-Mail) mitgeteilt werden, die eine Empfangsbestätigung enthält.
Andernfalls wird die Änderung der Preise oder der Verkaufsbedingungen für den Käufer erst einen (1) Monat, nachdem sie ihm zur Kenntnis gebracht wurde, wirksam.
Nach jeder Lieferung eines Produkts in Erfüllung einer Bestellung muss der Lieferant die Originalrechnungen in zweifacher Ausfertigung, ausgestellt auf POUCHARD TUBES ET BARRES, Buchhaltungsabteilung Lieferant, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vermerken gemäß Artikel L. 441-3 des Handelsgesetzbuchs und denjenigen des Käufers, zusammen mit eventuellen von beiden Parteien unterzeichneten Belegen, die den Erhalt der Produkte und/oder Dienstleistungen bestätigen.
Sie müssen außerdem die Bestellnummer sowie die Transportart und den Bestimmungsort der Waren enthalten.
Der Käufer behält sich insbesondere das Recht vor, jede Rechnung abzulehnen:
Für die Berechnung der Zahlungsfristen ist das Datum des tatsächlichen Wareneingangs oder der Ausführung der Dienstleistung maßgeblich.
Der Lieferant ermächtigt den Käufer ausdrücklich zur Aufrechnung zwischen den vom Käufer oder jedem Zessionar der Rechnungen geschuldeten Beträgen und den vom Lieferanten, aus welchem Grund auch immer, geschuldeten Beträgen.
Vorbehaltlich der Konformität der Produkte und vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in der Bestellung sind die Zahlungen durch den Käufer innerhalb von 45 Tagen nach Monatsende und Rechnungsdatum zu leisten.
Bei Zahlungsverzug werden die Verzugszinsen auf das Dreifache (3) des gesetzlichen Zinssatzes begrenzt. Für jeden Zahlungsverzug wird eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro erhoben.
Der Lieferant garantiert, dass die Produkte einschließlich Verpackung und Etikettierung ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung :
Der Lieferer haftet für Fehler oder Mängel an den Waren nach geltendem bürgerlichen Recht und nach seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er stellt den Käufer von allen Ansprüchen jeglicher Art frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, verpflichtet sich, alle Schadensfolgen zu übernehmen, die dem Käufer und/oder Dritten daraus entstehen können, und verpflichtet sich insbesondere, aktiv und finanziell an einer eventuellen Rückrufkampagne teilzunehmen.
Sofern in der Bestellung nichts anderes bestimmt ist, verpflichtet sich der Lieferant, die Produkte unabhängig vom Grund ihrer Nichtkonformität für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung der Produkte zu gewährleisten. Der Lieferant verpflichtet sich daher gegenüber dem Käufer und gegenüber jedem Kunden, der Unterabnehmer ist, während dieses Zeitraums auf seine alleinigen Kosten die Wartung, die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Produkte (nach Wahl des Käufers) zu gewährleisten, wobei diese Garantie so zu verstehen ist, dass der Lieferant alle mit der Reparatur oder dem Ersatz der Produkte verbundenen Kosten (wie Arbeitskosten, Reisekosten, Transportkosten usw.) übernimmt, unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des nachstehenden Artikels 5.2. Für jedes defekte Produkt, das repariert oder ersetzt wird, gilt eine Garantie unter denselben Bedingungen wie oben angegeben.
Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Käufer also die Wahl zwischen :
Die nicht konformen Produkte sind gegebenenfalls frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden, zusammen mit einem "Rücksendeschein", der den Zustand der Produkte angibt.
Der Lieferant bleibt nach allgemeinem Recht, auch über die vertragliche Gewährleistungsfrist hinaus, für alle Mängel oder Fehler haftbar, von denen die Produkte betroffen sind.
Der Lieferant haftet für alle direkten und indirekten finanziellen Folgen, die sich aus direkten, indirekten, beiläufigen, speziellen, materiellen oder immateriellen, Folge- oder Nichtfolge-Schäden jeglicher Art ergeben, einschließlich entgangener Gewinne, die dem Käufer, seinem Personal oder Dritten aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen, und verpflichtet sich zur Übernahme aller direkten und indirekten finanziellen Folgen, aufgrund von Mängeln der Produkte oder sonstigen Versäumnissen des Lieferanten, aber auch aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der Bestellung durch den Lieferanten oder aufgrund von Schäden jeglicher Art an Personen und/oder Gütern sowie aufgrund von Maßnahmen zur Rücknahme, Aussetzung, Pfändung, Rücknahme mit Rückerstattung an den Kunden, Änderung und/oder Vernichtung der Produkte, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von Behörden (einschließlich Gerichten) angeordnet werden oder freiwillig erfolgen und aus welchem Grund diese Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere im Falle eines versteckten Mangels, der Nichteinhaltung einer Norm oder einer Vorschrift oder eines Sicherheitsmangels.
Derartige Schäden sind vom Lieferanten in vollem Umfang zu ersetzen, ohne jegliche Beschränkung hinsichtlich ihrer Art oder ihrer Höhe.
Der Lieferant erklärt und garantiert, dass er sowohl für sich selbst als auch für seine eventuellen Subunternehmer bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft eine Versicherungspolice abgeschlossen hat, die die finanziellen Folgen der Berufshaftpflicht, die ihm oder seinen eventuellen Subunternehmern insbesondere gegenüber dem Käufer, seinem Personal und/oder Dritten obliegen kann und die dem Gegenstand und dem Umfang der vertraglichen Beziehung angemessen ist, abdeckt.
Der Lieferant verpflichtet sich, jederzeit auf Verlangen des Käufers den wirksamen Abschluss der Versicherungspolice und die Zahlung der entsprechenden Prämien nachzuweisen. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer über jede Änderung, Aussetzung oder Kündigung seiner Versicherungspolice zu informieren.
Die vom Lieferanten abgeschlossene Versicherungspolice gilt in keinem Fall als Einschränkung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Bestellung.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Lieferant die Rechte und Pflichten aus der Bestellung in keiner Weise übertragen oder ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten. Im Falle eines direkten oder indirekten Kontrollwechsels beim Lieferanten, einer Abtretung oder eines Fonds ist der Käufer berechtigt, die Bestellung gemäß Artikel 9 zu kündigen.
Die Bestellung darf vom Lieferanten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, untervergeben werden.
Sofern der Lieferant berechtigt ist, die Bestellung ganz oder teilweise an Dritte unterzuvergeben, trägt der Lieferant die alleinige finanzielle Verantwortung für diese Untervergaben. Der Lieferant bleibt gegenüber dem Käufer für die vollständige und fehlerfreie Ausführung der Bestellung und die Einhaltung der AVB durch seine Subunternehmer allein und vollumfänglich verantwortlich. Der Lieferant muss alle Subunternehmer über die Klauseln der vorliegenden AVB und der Bestellung informieren und ihnen alle Informationen über die Anforderungen des Käufers übermitteln, wobei sich der Käufer das Recht vorbehält, jeden Subunternehmer abzulehnen, der diese Bedingungen nicht erfüllt.
In diesem Fall muss der Lieferant sicherstellen, dass seine Subunternehmer auch die Verpflichtungen aus dem Arbeitsgesetzbuch erfüllen. Er verpflichtet sich außerdem, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 75-1334 vom 31. Dezember 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen einzuhalten.
Im Falle einer Abtretung oder Vergabe von Unteraufträgen durch den Lieferanten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers kann dieser die Bestellung von Rechts wegen kündigen, ohne dass der Lieferant Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Jede der Parteien erklärt, dass sie ausdrücklich und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1195 des Zivilgesetzbuches und die darin vorgesehene Regelung der Unvorhersehbarkeit zu berufen. Die Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umstände gestört wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, selbst wenn sich ihre Erfüllung als übermäßig kostspielig erweisen sollte, und alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu tragen.
Jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Schuldners liegt und bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und das die Parteien zum Zeitpunkt seines Eintretens weder verhindern noch überwinden konnten und das die vollständige oder teilweise Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen unmöglich macht (insbesondere, aber nicht ausschließlich Produktionsstopps, Mangel an Material, Rohstoffen oder Arbeitskräften, Transportunterbrechungen, Feuer, Überschwemmungen, Herstellungsunfälle usw.), gilt als Grund für die Befreiung der Parteien von ihren Verpflichtungen. Im Falle des Eintretens eines solchen Ereignisses muss die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich telefonisch oder per E-Mail darüber informieren, woraufhin eine Bestätigung per Einschreiben mit Rückschein folgt
Wenn das Ereignis nur vorübergehend ist, werden die Auswirkungen des Vertrags bis zur normalen Wiederherstellung der Situation ausgesetzt.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt, das den Lieferer zur Aussetzung der Erfüllung seiner Verpflichtungen verpflichtet, länger als dreißig (30) Tage an, kann der Besteller die Bestellung mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein ohne Entschädigung auf beiden Seiten aufgrund dieser Kündigung kündigen.
Jede Bestellung kann von einer der Parteien, Lieferant oder Käufer, jederzeit von Rechts wegen gekündigt werden, wenn die andere Partei einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt, und zwar fünfzehn (15) Tage nach einer erfolglosen Mahnung, die von der geschädigten Partei per Einschreiben mit Rückschein an die säumige Partei gerichtet wurde, unbeschadet des Rechts der geschädigten Partei, von der säumigen Partei Schadenersatz für etwaige ihr entstandene Schäden zu verlangen.
Der Lieferant verpflichtet sich, alle Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einzuhalten, insbesondere in Bezug auf verdeckte Arbeit und Kinderarbeit. Der Lieferant verpflichtet sich ferner, die Bestellung in Übereinstimmung mit den geltenden Sozialgesetzen des Landes, in dem die Bestellung ausgeführt wird, auszuführen, und zwar so lange, wie seine Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer andauern.
Der Lieferant unternimmt alle notwendigen Schritte, um betrügerische Aktivitäten seiner Vertreter in Bezug auf die vom Käufer geleisteten Zahlungen zu verhindern.
Der Lieferant verpflichtet sich und garantiert, dass er keinem Angestellten, Agenten oder Vertreter des Käufers Geschenke oder Provisionen in Bezug auf die Bestellung des Käufers gegeben hat, geben wird oder annehmen wird, diese zu geben.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch den Lieferanten kann der Käufer die laufende Bestellung von Rechts wegen kündigen, unbeschadet aller Rechtsmittel, die der Käufer gegen den Lieferanten einlegt.
Der Lieferant verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen einhalten.
Alle Informationen, kommerziellen und technischen Dokumente aller Art, einschließlich Studien oder technische Gutachten, die sich aus der Ausführung der Bestellung/des Vertrags ergeben und die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder nicht (im Folgenden "Dokumente und Informationen") an den Lieferanten werden und bleiben das ausschließliche Eigentum des Käufers.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers in keiner Weise an Dritte weitergeben und/oder übermitteln.
Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht über seine Geschäftsbeziehungen zum Käufer berichten.
Alle Rechte an geistigem Eigentum werden an den Käufer abgetreten. Der in der Bestellung genannte Preis beinhaltet den Preis für die Abtretung aller Rechte an geistigem Eigentum.
Wenn die Dokumente und Informationen Urheberrechte enthalten, überträgt der Lieferant uns in diesem Zusammenhang exklusiv und endgültig für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Urheberrechte und für die ganze Welt alle mit den genannten Dokumenten und Informationen verbundenen Vermögensrechte des Urhebers. Diese Rechte umfassen das Recht auf Vervielfältigung, Darstellung, Änderung, Anpassung, Übersetzung und Vermarktung in jeder Form, ganz oder teilweise, mit allen Mitteln und in allen bekannten oder zukünftigen Medien.
Der Lieferant muss sicherstellen, dass Dritte keine Rechte oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums geltend machen können, die sich aus den bestellten Lieferungen und/oder deren Nutzung/Verwendung ergeben, insbesondere alle dinglichen Rechte und Rechte des geistigen Eigentums wie Patente, Marken, Modelle, Zeichnungen und Urheberrechte (im Folgenden: "Eigentumsrechte").
Wenn ein Dritter gegenüber dem Käufer einen Anspruch wegen Verletzung von Eigentumsrechten in Bezug auf eine vom Lieferanten getätigte Bestellung geltend macht, hat der Lieferant auf eigene Kosten und ungeachtet der sonstigen Rechte des Käufers nach Wahl des Käufers entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder die Bestellung so zu ändern oder zu ersetzen, dass die Eigentumsrechte nicht mehr bestritten werden können und in allen Punkten mit der Bestellung übereinstimmen.
Mit der Maßgabe, dass der Lieferant auf eigene Kosten die Rücknahme etwaiger bereits gelieferter Bestände der betreffenden Bestellungen sicherstellen wird. Im Rahmen der vorgenannten Ansprüche werden alle Beträge/Ausgaben, die der Käufer aus irgendeinem Grund zu tragen hat, insbesondere für Kosten, Honorare und Schadensersatz, vom Lieferanten auf erste Aufforderung des Käufers unverzüglich und vollständig zurückerstattet.
Der Lieferant verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten und garantiert deren Einhaltung.
Der Lieferant wird alle nationalen und internationalen Exportlizenzen oder ähnliche Genehmigungen einholen, die zur Einhaltung aller anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften erforderlich sind.
Der Lieferant verpflichtet sich, den Käufer von jeglicher Haftung freizustellen und ihn von allen Forderungen und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die durch die Nichteinhaltung der anwendbaren Exportkontrollvorschriften durch den Lieferanten verursacht werden.
Im Rahmen der Ausführung der Bestellung garantiert der Lieferant dem Käufer die Konformität der Produkte mit den geltenden Vorschriften und Normen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Hygiene, Sicherheit, Rückverfolgbarkeit der Produkte und Umweltschutz. Der Lieferant stellt dem Käufer bei der Lieferung oder auf erstes Verlangen des Käufers die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate für die Produkte zur Verfügung. Dies umfasst auch die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferer :
Jeder Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen setzt den Lieferanten der sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen ohne vorherige Ankündigung aus.
Nur die französische Fassung der vorliegenden AVB ist zwischen den Parteien maßgeblich, ungeachtet etwaiger Übersetzungen durch die eine oder andere Partei.
Alle Streitigkeiten über die Anwendung, Auslegung und Erfüllung der vorliegenden AVB und alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Käufer, der die Bestellung aufgegeben hat, seinen Geschäftssitz hat, d. h. dem französischen Recht. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Regeln des internationalen Privatrechts aus.
Alle Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser AVB und der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Lieferanten auftreten können, müssen Gegenstand eines Versuchs zur gütlichen Einigung zwischen den Parteien sein.
Sollte der Versuch einer gütlichen Einigung scheitern, wird die Streitigkeit vor das Handelsgericht gebracht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Käufers befindet, und zwar auch im Falle eines Garantieanspruchs oder einer Vielzahl von Beklagten. Der Käufer behält sich jedoch das ausschließliche Recht vor, alle Streitigkeiten, die den Lieferanten betreffen, vor den Gerichten des Ortes, an dem der Lieferant seinen Sitz hat, oder vor den Gerichten des Ortes, an den die Produkte geliefert wurden, auszutragen.
Version: Juni 2019