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Hoberg & Driesch Gruppe

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINE KLAUSELN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten ausschließlich und legen die Rechte und Pflichten des Unternehmens POUCHARD TUBES ET BARRES, seiner Agenten oder Vertreter (im Folgenden "Verkäufer") und seines Kunden (im Folgenden "Kunde") im Rahmen eines Verkaufs oder einer Lieferung von Produkten und Dienstleistungen (im Folgenden "Produkt(e)") fest.
Jede beim Verkäufer aufgegebene Bestellung setzt voraus, dass der Kunde die AGB des Verkäufers gelesen und vorbehaltlos akzeptiert hat, wobei die Anwendung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden ausgeschlossen ist und diese von Rechts wegen als nichtig und ungeschrieben gelten, selbst wenn der Kunde in seinem Bestellformular darauf verweist, es sei denn, der Verkäufer hat vor der Bestellung eine besondere Vereinbarung getroffen, die schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (nachfolgend die "Parteien") vereinbart wurde.
Die vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden sowie der spezifischen Bedingungen des Verkäufers, die in seinem Angebot, seiner Auftragsbestätigung und gegebenenfalls in anderen Dokumenten, auf die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich verwiesen wird, enthalten sind, stellen den gesamten zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag dar (nachfolgend "Vertrag"), unter Ausschluss aller anderen Dokumente, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen, Hinweise, die nur einen informativen und indikativen, nicht vertraglichen Wert haben.
Die AGB sind auf der Website des Verkäufers unter folgender Adresse abrufbar: www.pouchard.fr, wobei die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können. Diese Änderungen sind für den Kunden verbindlich, der folglich regelmäßig die oben genannte Website aufrufen muss, um die jeweils gültigen AGB zu überprüfen.

ARTIKEL 2 - KOMMERZIELLE ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

2.1 Kommerzielle Angebote

Die Angebote des Verkäufers gelten für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung, es sei denn, das Angebot enthält besondere Angaben. Der Kunde sollte dem Verkäufer ggf. eine genaue Spezifikation seines Bedarfs mitteilen, damit der Verkäufer möglichst genaue Angebote machen kann, insbesondere, aber nicht nur im Falle des Verkaufs von maßgeschneiderten oder "schlüsselfertigen" Produkten.

2.2 Befehle

Eine Bestellung wird erst nach der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer in Form einer Auftragsbestätigung einerseits und der Deckung des Kreditrisikos durch den Kreditversicherer des Verkäufers oder jedes andere Mittel, das das Risiko garantiert (Bankgarantien, Vorschüsse usw.), andererseits verbindlich. Die so angenommene Bestellung kann während der Ausführung durch den Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder teilweise noch vollständig geändert werden.
Jede teilweise oder vollständige Stornierung einer Bestellung während der Ausführung ist unmöglich und wird vom Verkäufer nicht akzeptiert.
Alle Informationen und/oder Spezifikationen, Preise und/oder Tarife, die in den Katalogen und/oder Dokumentationen des Verkäufers angegeben sind, sind nur als Hinweis zu verstehen und binden den Verkäufer erst nach seiner schriftlichen Bestätigung durch die Empfangsbestätigung der Bestellung.

Falls der Kunde eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt, ohne die vorhergehende(n) Bestellung(en) bezahlt zu haben, kann der Verkäufer sich weigern, die Bestellung auszuführen und die betreffende Ware zu liefern, ohne dass der Kunde aus irgendeinem Grund Anspruch auf eine Entschädigung hat.

ARTIKEL 3 - PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 - Preis

Der Preis der Waren ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, versteht sich der Preis netto, in Euro und ohne Skonto für Waren, die bei Abholung bar bezahlt werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen werden gemäß Artikel 262 Ter-1 des französischen Steuergesetzbuchs mehrwertsteuerfrei in Rechnung gestellt.
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gelten unsere Angebote als "ab Werk" (Incoterm 2010), alle Steuern, Transport-, Verpackungs- und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.2 - Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert und als Sonderbedingung in der Auftragsbestätigung aufgeführt, sind die Zahlungen vom Kunden spätestens 45 Tage nach Ende des Rechnungsmonats per Scheck, Überweisung oder Wechsel in der vereinbarten Währung zu leisten.
Die Zahlung erfolgt netto ohne Abzüge, Einbehalte oder sonstige Belastungen.
Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen werden bei Nichtzahlung eines Teils oder des gesamten Preises zum vereinbarten Fälligkeitstermin alle noch nicht fälligen Rechnungen oder Wechsel sowie alle laufenden Bestellungen auf Proforma-Rechnung sofort für alle laufenden Bestellungen fällig.
Diese Nichtzahlung zieht von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die folgenden Folgen nach sich, und zwar gemäß Artikel L. 441-6, I des Handelsgesetzbuches:

  • Der Kunde muss sofort Strafzahlungen auf die geschuldeten Beträge leisten, deren Höhe dem Zinssatz entspricht, den die Europäische Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation anwendet, erhöht um 10 Punkte;
  • Die Zinsen laufen ab dem Tag, an dem der strittige Betrag fällig wird, ohne dass es einer Mahnung bedarf;
  • Bei Zahlungsverzug hat der Kunde außerdem eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro zu zahlen;
  • Der Verkäufer kann vom Kunden eine zusätzliche Entschädigung verlangen, wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen, insbesondere Bank-, Protest- und Briefmarkenkosten, gegen Vorlage entsprechender Belege.

Als Vertragsstrafe gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche schuldet der Kunde dem Verkäufer von Rechts wegen die Gesamtheit der Kosten, die zur Erlangung der zurückgehaltenen Zahlung eingesetzt wurden, und zwar ohne vorherige Mahnung.
Der Verkäufer, der einen Kreditversicherer in Anspruch nimmt, behält sich das Recht vor, jederzeit Barzahlungen und/oder die Stellung von Sicherheiten und/oder von den Standardbedingungen abweichende Zahlungsbedingungen zu verlangen, falls der vom Kreditversicherer für einen Kunden gewährte Kredit nicht ausreicht, um die ausstehenden Beträge zu decken.
Wenn der Kunde nicht zahlt und acht (8) Tage nach einer erfolglosen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein kann der Verkäufer den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ausschließlich zu Lasten des Kunden kündigen oder seine Erfüllung aussetzen. Der Verkäufer teilt dem Kunden seine Entscheidung in jeglicher Form mit und die Ware muss dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

ARTIKEL 4 - LIEFERUNG UND REKLAMATION

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, das vom Verkäufer akzeptiert wurde und als besondere Bedingung in der Auftragsbestätigung enthalten ist, geht die Gefahr gemäß dem Incoterm "Ex-Works/ Ab Werk" (Incoterm 2010) vor dem Verladen der Produkte im Werk des Verkäufers auf den Kunden über.
Lieferfristen werden nur zur Information angegeben und sind für den Verkäufer nicht bindend. Verzögerungen berechtigen den Verkäufer nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Preisnachlässen, zur Stornierung der Bestellung oder zur Kündigung des Vertrags. Es obliegt dem Verkäufer, den Kunden so schnell wie möglich über eine solche Verzögerung zu informieren.
Wird der Versand der Waren durch den Kunden verzögert, kann eine Bereitstellungsrechnung ausgestellt werden, die innerhalb der gleichen Frist zu bezahlen ist, wie wenn die Waren zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt versandt worden wären.
Nimmt der Kunde die Lieferung nach der Bereitstellungsanzeige nicht in Besitz, hat er 1 % des Warenwerts pro Monat Verspätung als Lagerkosten zu zahlen.
Sämtliche Verzugsstrafen, die nicht ausdrücklich in den in Artikel 1 dieser Vereinbarung aufgeführten Dokumenten vereinbart wurden, sind ausgeschlossen. Falls Verzugsstrafen vereinbart wurden, sind diese pauschal und schuldbefreiend.
In Ermangelung eines kontradiktorisch unterzeichneten Lieferprotokolls müssen Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel, der Zusammensetzung und Menge der gelieferten Produkte oder ihrer Nichtübereinstimmung mit dem Lieferschein innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte geltend gemacht werden, um gültig zu sein, unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen, andernfalls werden sie abgelehnt. Sie müssen vor jeglicher Verarbeitung erfolgen.
Es obliegt dem Kunden, alle Belege für die Realität der festgestellten Mängel oder fehlenden Produkte zu liefern. Die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Kunden bestellten Produkte deckt alle offensichtlichen Mängel und/oder fehlenden Produkte ab.
Die Vorlage einer Reklamation berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung der Rechnung für die betreffenden Produkte auszusetzen oder den Preis zu mindern.
Kein Produkt kann ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden. Rücksendungen müssen in diesem Fall DAP ("Delivered at Place" Incoterms 2010) an die vom Verkäufer angegebene Adresse erfolgen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Paketen. In letzterem Fall kann der Mangel nicht bewiesen und die Nichtkonformität nicht nachgewiesen werden.
Wenn nach der Kontrolle ein offensichtlicher Mangel oder eine Fehlmenge tatsächlich vom Verkäufer festgestellt wird, kann der Kunde vom Verkäufer nur den Ersatz der nichtkonformen Produkte und/oder die Ergänzung zum Auffüllen der Fehlmengen auf Kosten des Verkäufers verlangen, ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine Entschädigung oder die Auflösung der Bestellung hat.
Sofern nicht anders vereinbart, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Teillieferungen zu machen, die entsprechende Rechnungen nach sich ziehen.

ARTIKEL 5 - LIEFERGRENZE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

Gemäß den geltenden Vorschriften unterliegt jeder Verkauf oder jede Lieferung von Produkten den gesetzlichen Garantien. Die Verpflichtung des Verkäufers ist strikt auf die Lieferung von Produkten gemäß den vertraglichen Spezifikationen beschränkt.
Der Verkäufer haftet in keiner Weise für die Eignung des Produkts für den vom Kunden beabsichtigten Zweck; es wird nur die Eignung des Produkts gemäß den vertraglichen Spezifikationen gewährleistet. Jegliche technische Beratung, die der Verkäufer mündlich, schriftlich oder durch Tests vor und/oder während der Nutzung der Produkte erteilt, stellt in keiner Weise eine Verpflichtung des Verkäufers dar oder kann als Nachweis einer Beratungspflicht des Verkäufers gegenüber dem Kunden ausgelegt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen (möglichst in elektronischer Form) und Dokumente, die der Verkäufer benötigt, um seine Verpflichtungen bestmöglich und rechtzeitig zu erfüllen, seine Bedürfnisse klar zu definieren und qualitativ hochwertige, dokumentierte und vollständige Daten rechtzeitig zu liefern, zur Verfügung zu stellen und den Zugang zu diesen zu erleichtern sowie aktiv und kontinuierlich mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten.

ARTIKEL 6 - VERTRAGLICHE GARANTIE

Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Abweichungen in Quantität und Qualität werden im Rahmen der geltenden Normen oder der üblichen Praxis toleriert. Die Produkte gelten ungeachtet angemessener Gewichtsabweichungen als geliefert, die sich aus den üblichen Toleranzen ergeben, die sich aus den Fähigkeiten der Produktionswerkzeuge der Hersteller der gelieferten Produkte ergeben.
Es obliegt dem Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte nicht der vertraglichen Gewährleistung entsprechen; der Kunde muss den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Feststellung der Nichtkonformität oder des Mangels schriftlich darüber informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer, der sich das Recht vorbehält, direkt oder indirekt jede Feststellung und Überprüfung vor Ort vorzunehmen, verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die nicht konformen Produkte auf seine Kosten zu ersetzen oder dem Kunden unter Ausschluss aller anderen Rechtsmittel den Wert des Rechnungspreises in Form einer Gutschrift zu erstatten.
Von der vorliegenden Garantie ausgeschlossen sind folgende Mängel:

  • Defekte, die auf eine anormale Nutzung durch den Kunden und/oder auf dessen Nachlässigkeit bei der Handhabung, Lagerung oder Installation der Produkte ohne Einhaltung der Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers und/oder der üblichen Regeln zurückzuführen sind;
  • Defekt, der durch die Reparatur oder Veränderung der Produkte durch den Kunden selbst oder durch eine dritte Person ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers entstanden ist ;
  • Mängel, die zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte vom Verkäufer zur Lieferung bereitgestellt wurden, nicht bestanden.

ARTIKEL 7 - HAFTUNG UND VERSICHERUNGEN

Der Verkäufer haftet nicht für die Bearbeitung der Produkte außerhalb seiner Werke.
Falls der Verkäufer haftbar gemacht wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte, der Erfüllung des Vertrags, einer Nachlässigkeit seitens des Verkäufers oder aus anderen Gründen, ist die Haftung auf den Schadensersatz in Höhe des Wertes des Produkts, das Gegenstand der mangelhaften oder nicht erfolgten Erfüllung ist, beschränkt und darf einen Höchstbetrag von 45.000 € pro reklamierter Bestellung, es sei denn, der Verkäufer hat dem ausdrücklich zugestimmt.
Der Verkäufer haftet nur für materielle und direkte Sachschäden und nur im Falle eines vom Kunden nachgewiesenen Fehlers des Verkäufers. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die auf einen Fehler und/oder eine Fahrlässigkeit des Kunden und/oder eines Dritten zurückzuführen sind.
Die Haftung des Verkäufers ist ausdrücklich ausgeschlossen für alle indirekten und/oder immateriellen Folgeschäden und/oder Nachteile (im Sinne des Versicherungsrechts) und/oder finanziellen Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, einer von einem Dritten gegen den Kunden gerichteten Klage, Gewinnausfall, Betriebsverlust, Produktionsausfall, Umsatzverlust, Datenverlust, Entzug eines Rechts, Unterbrechung einer von einer Person oder einem Gut erbrachten Dienstleistung, Schädigung des Markenimages, Verlust von Chancen usw. Alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf ein Produkt verjähren spätestens nach einem Jahr am Tag des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsfrist für dieses Produkt.

ARTIKEL 8 - REVISION UND HÖHERE GEWALT

8.1 - Unvorhersehbarkeit

Jede der Parteien erklärt, dass sie ausdrücklich und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet, sich auf die Bestimmungen des Artikels 1195 des Zivilgesetzbuches und die darin vorgesehene Regelung der Unvorhersehbarkeit zu berufen. Die Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das vertragliche Gleichgewicht durch Umstände gestört wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, selbst wenn sich ihre Erfüllung als übermäßig kostspielig erweisen sollte, und alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu tragen.

8.2 - Höhere Gewalt

Jedes Ereignis, das sich der Kontrolle des Schuldners entzieht und das zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und das die Parteien zum Zeitpunkt seines Eintretens weder verhindern noch überwinden konnten und das die vollständige oder teilweise Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen unmöglich macht (insbesondere, aber nicht ausschließlich Produktionsstopps, Mangel an Material, Rohstoffen oder Arbeitskräften, Transportunterbrechungen, Feuer, Überschwemmungen, Herstellungsunfälle usw.), gelten als Gründe für die Befreiung der Parteien von den Verpflichtungen. Im Falle des Eintretens eines solchen Ereignisses muss die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich telefonisch oder per E-Mail davon in Kenntnis setzen, worauf eine Bestätigung per Einschreiben mit Rückschein folgt
Wenn das Ereignis nur vorübergehend ist, werden die Wirkungen des Vertrags bis zur normalen Wiederherstellung der Situation ausgesetzt und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte vorübergehend auszusetzen.
Wenn das Ereignis höherer Gewalt, das den Kunden zur Aussetzung der Erfüllung seiner Verpflichtungen verpflichtet, länger als dreißig (30) Tage andauert, kann der Verkäufer den Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein kündigen, ohne dass eine der beiden Seiten aufgrund dieser Kündigung eine Entschädigung erhält.

ARTIKEL 9 - EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 2367 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches behält der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum an den Produkten, die Gegenstand des Vertrages sind, bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises für Haupt- und Nebenleistungen.
Zahlungen im Sinne dieser Klausel sind nicht die Übergabe von Wechseln oder Titeln, die eine Zahlungsverpflichtung begründen.
Ab der Bereitstellung der Produkte durch Ex Works übernimmt der Kunde die Haftung für Schäden, die die Produkte aus welchem Grund auch immer erleiden oder verursachen könnten. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte so aufzubewahren, dass sie nicht mit anderen Produkten verwechselt werden können, und die Identifikationsmarkierung unversehrt zu lassen.
Sollte der Kunde eine fällige Zahlung ganz oder teilweise unbezahlt lassen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Rückgabe der gesamten gelieferten Produkte auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden zu verlangen, unbeschadet aller anderen Rechte, insbesondere seines Rechts auf Auflösung der laufenden Verkäufe. Dies kann durch eine einfache einstweilige Verfügung erzwungen werden.
Dennoch darf der Kunde die Produkte unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen und verarbeiten:

  • Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen, darf sie aber weder verpfänden noch als Sicherheit übertragen. Sie sind unpfändbar;
  • Der Kunde darf die gelieferten Produkte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs auch verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung erwirbt der Verkäufer das Eigentum an den durch die Verarbeitung entstandenen Produkten, um die Rechte des Verkäufers zu sichern.
  • Im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Eingriffs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen;
  • Die Genehmigung zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung wird automatisch und sofort widerrufen, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder in Zahlungsverzug gerät.

Im Falle des Verkaufs und/oder der Lieferung der Produkte, sei es in unverändertem Zustand, nach Verarbeitung oder Einbau, muss der Kunde den Drittkäufer über das Bestehen der Eigentumsvorbehaltsklausel informieren und dem Verkäufer alle Angaben und Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.
Im Falle des Weiterverkaufs oder der Verarbeitung verpflichtet sich der Kunde, dem Verkäufer unverzüglich den noch ausstehenden Teil des Preises zu zahlen.

ARTIKEL 10 - ABTRETUNG UND UNTERVERGABE

Der Verkäufer kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden nach freiem Ermessen ganz oder teilweise an einen Dritten seiner Wahl abtreten.
Der Kunde darf die durch diesen Vertrag erworbenen Rechte und Pflichten unter keinen Umständen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verkäufers abtreten.
Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einzusetzen, ohne dass dies der vorherigen Information und Zustimmung des Kunden bedarf, was der Kunde anerkennt und akzeptiert. Der Kunde seinerseits wird seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise an Dritte untervergeben.

ARTIKEL 11 - KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG

Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Verkäufer ihn per Einschreiben mit Rückschein zur Erfüllung auffordern und ihm nach Ablauf einer Frist von fünfzehn (15) Tagen oder einer anderen in der Empfangsbestätigung der Bestellung angegebenen Frist, wenn die Aufforderung erfolglos geblieben ist, per Einschreiben mit Rückschein die Kündigung des Vertrags und/oder die Stornierung der laufenden Bestellung mit vollem Recht mitteilen.
Unabhängig vom Vorstehenden behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag in den folgenden Fällen vorzeitig zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung jeglicher Art hat:

  • Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 8.2;
  • Wenn sich die Rechtslage des Kunden ändert, z. B. durch Liquidation, Tod oder Insolvenz.
  • Im Falle eines Zahlungsausfalls gemäß Artikel 3 oder einer anderen schwerwiegenden Verletzung des Kunden.

Wenn der Vertrag aus einem in dieser Klausel genannten Grund oder mit Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise storniert oder gekündigt wird, muss der Kunde die bereits hergestellten oder in der Herstellung befindlichen Produkte sowie die im Zusammenhang mit dem Vertrag bereits entstandenen Kosten und Gebühren bezahlen.

ARTIKEL 12 - VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und alle kommerziellen und technischen Dokumente sowie alle Gegenstände, die ihm vom Verkäufer anvertraut werden und ausschließliches Eigentum des Verkäufers bleiben (der der alleinige Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist), vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers in keiner Weise an Dritte weiterzugeben und/oder zu übermitteln. Der Kunde darf seine Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers erwähnen.

ARTIKEL 13 - SPRACHE DES VERTRAGS - ANWENDBARES RECHT - STREITSCHLICHTUNG

Nur die französische Version der vorliegenden AGB ist zwischen den Parteien verbindlich, unabhängig von den Übersetzungen, die eventuell von der einen oder anderen Partei angefertigt wurden.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Anwendung, Auslegung und Ausführung der vorliegenden AGB sowie der von ihnen geregelten Verkäufe, die nicht in den vorliegenden Vertragsbestimmungen behandelt werden, unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss jeglichen anderen Rechts. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Regeln des internationalen Privatrechts aus.
Alle Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien hinsichtlich der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden AGB auftreten können, müssen Gegenstand eines Versuchs zur gütlichen Einigung zwischen den Parteien sein.
Sollte der Versuch einer gütlichen Einigung scheitern, wird der Streitfall vor das Handelsgericht gebracht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Verkäufers befindet, wobei ausdrücklich auf alle anderen verzichtet wird, und zwar auch im Falle einer Berufung auf eine Garantie oder einer Vielzahl von Beklagten. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, die Streitigkeit vor das Handelsgericht des Gerichtsbezirks zu bringen, in dem sich seine betroffenen Niederlassungen befinden.

ARTIKEL 14 - VERZICHT

Die Tatsache, dass der Verkäufer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln der vorliegenden AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung derselben Klauseln gelten.

ARTIKEL 15 - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Der Kunde garantiert, dass er die gesetzlichen Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung einhält und einhalten wird.
Der Kunde verpflichtet sich, die ethischen Regeln einzuhalten und erkennt an, dass die Produkte Exportbeschränkungen unterliegen können, die sich aus den Vorschriften oder Wirtschaftssanktionen der EU oder der USA ergeben. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass der Kunde die Produkte an einen Endbestimmungsort reexportiert, der nach den geltenden Vorschriften verboten ist. Der Käufer ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften über die Einfuhr und Verwendung der Produkte im Bestimmungsland verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung der AGB oder ein Teil davon nach einer Rechtsnorm ungültig sein, so gilt sie als nicht geschrieben, kann aber nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB nach sich ziehen, die zwischen den Parteien weiterhin in Kraft bleiben. Gegebenenfalls wird jede Bestimmung, die für ungültig erklärt wird, automatisch durch die rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Jede Vertragsänderung ist nur dann gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich und unterzeichnet vereinbart wurde.

Version: Juni 2019